Allgemeine
Geschäftsbedingungen
§1 Allgemeines
Allen unseren Lieferungen und Leistungen, auch solchen aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen, liegen ausschließlich unsere nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Bedingungen des Auftraggebers gelten selbst dann nicht, wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen und die Leistungen ausführen. Abweichungen und Ergänzungen des Auftraggebers sind nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung und nur für den Auftrag wirksam, für den wir sie bestätigen.
§2 Angebote
Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Ist eine Bestellung als Angebot gem. § 145 BGB zu qualifizieren, so bedarf die Verbindlichkeit des Auftrages unserer schriftlichen Annahme. Erstaufträge gelten nur dann als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt oder ausgeführt werden. Abreden gelten nur dann, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
§3 Preise, Zahlungsbedingungen
Die Preise richten sich nach dem von der AMEE schriftlich bestätigten Auftrag. Zu den Rechnungsbeträgen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe hinzu. Die in Rechnung gestellten Beträge sind sofort fällig, wenn nicht anders angegeben ist und ohne jeden Abzug zahlbar. Die Rechnungsstellung erfolgt:
a) für die Vorkosten nach Auftragserteilung
b) für das Seminarhonorar* in voller Höhe vier Wochen vor Beginn
c) für sonstige Durchführungsarbeiten durch monatliche
Abschlagszahlungen für die im abgelaufenen Monat erbrachten Leistungen, Fremdkosten und Reisekosten könne sofort nach Anfall berechnet werden. Eine Endabrechnung erfolgt nach Abschluss des Projektes.
Ohne dass es einer Mahnung bedarf, gerät der Auftraggeber bei Nichtzahlung 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug, wenn AMEE den Auftraggeber in der Rechnung auf diese Folge hingewiesen hat. AMEE kann den Auftraggeber durch eine Mahnung jedoch schon vorher in Verzug setzen. Die Verzugszinsen für Verbraucher betragen 5% und für Kaufleute 8 % über dem Basissatz. AMEE ist die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vorbehalten. Falls bis zum Termin des Seminars* kein Zahlungseingang erfolgt ist, behält sich AMEE vor, das Seminar* zu verschieben. Ist der Kunde mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug, so ist AMEE berechtigt, die Arbeit solange einzustellen, bis die fälligen Forderungen erfüllt sind.
§4 Terminstornierung und –verschiebung
Bei Terminverschiebung handelt es sich um Situationen, bei denen ein vereinbarter Termin durch den Auftraggeber aus innerbetrieblichen Gründen nicht wahrgenommen werden kann und sofort ein neuer, fest vereinbarter Termin (innerhalb der nächsten sechs Monate) festgelegt wird. Bei Stornierungen handelt es sich um Situationen, bei denen der Auftraggeber einen vereinbarten Termin absagt, ohne einen neuen Termin zu vereinbaren.
Bei Terminverschiebungen, die durch den Auftraggeber gewünscht werden, ist der Rechnungsbetrag gem. §3 dieser AGB fällig. Terminverschiebungen sind maximal für 6 Monate möglich.
Die Stornierung vereinbarter Termine löst die Berechnung von Stornopreisen aus. Wird eine Buchung durch den Auftraggeber rückgängig gemacht, entfällt der Preis für das Seminar* wenn die Anmeldestornierung spätestens 6 Wochen vor Seminarbeginn* schriftlich bei AMEE eingeht.
Bei einer späteren Stornierung werden folgende Stornopreise berechnet:
- bis 6 Wochen vor Terminbeginn: 25 % des Seminarpreises*
- bis 3 Wochen vor Terminbeginn: 50 % des Seminarpreises*
- bis 10 Tage vor Terminbeginn: 100 % des Seminarpreises*
Die Übertragung eines Seminars* an Dritte ist jederzeit nach schriftlicher Mitteilung an AMEE möglich.
§5 Rücktrittsvorbehalt
In Fällen höherer Gewalt (z.B. Krankheit), ist AMEE berechtigt, das Seminar* abzusagen. Der Teilnehmer/ Auftraggeber hat die Wahl zwischen unverzüglicher Erstattung des Seminarpreises* oder Durchführung an einem Ersatztermin. In allen Fällen werden darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund, nicht akzeptiert und abgelehnt.
§6 Rechte an Arbeitsunterlagen und Handbüchern
Die Arbeitsunterlagen von AMEE sind urheberrechtlich geschützt. Die Teilnehmer sind nicht befugt, Arbeitsunterlagen und Teilnehmer-Handbücher ohne vorherige schriftliche Zustimmung von AMEE zu kopieren und/oder Dritten zugänglich zu machen.
§7 Geheimhaltung, besondere Pflichten von AMEE
AMEE verpflichtet sich, Informationen über den/die Teilnehmer und/oder Betriebsinterna des Auftraggebers vertraulich zu behandeln. Aufzeichnungen dienen ausschließlich Schulungszwecken und werden nach Ende des Seminars* von AMEE gelöscht. Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes verbieten die Herausgabe von mitgeschnittenen Übungsgesprächen. AMEE führt in Anlehnung seiner Selbstverpflichtung ausschließlich Trainingsmaßnahmen auf dieser Grundlage durch.
§8 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
§9 Erfüllungsort, Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Klagen gegen AMEE ist Heidelberg. Für Klagen von AMEE gegen den Kunden ist Heidelberg gleichfalls Gerichtsstand, wenn der Kunde Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Nimmt AMEE aus einem Vertrag mehrere Personen als Gesamtschuldner in Anspruch und sind nicht alle Gesamtschuldner Vollkaufmann, so kann AMEE abweichend von Satz 2 das Gericht des Erfüllungsortes oder auch das Gericht desjenigen Ortes anrufen, an dem einer der nicht kaufmännischen Gesamtschuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
Seminar* = Training, Coaching, Beratung
Stand 01.04.2011